Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen UngeheuerFit – Timon Heuer (nachfolgend „Berater“ genannt) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). 2. Vertragsgegenstand (1) Der Berater bietet Beratungs- und Coaching-Leistungen im Bereich Fitness, Gesundheit, Routinen und Performance an. (2) Die Leistungen können insbesondere 1:1-Beratung, Gruppencoaching, Videokurse, digitale Inhalte, Zugang zu Online-Plattformen sowie begleitende Materialien umfassen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der jeweiligen Programmbeschreibung. (3) Für Programme, die ausdrücklich mit einer Challenge-Garantie beworben werden (z. B. „12-Wochen-Transformation“), gelten ergänzend die Regelungen in § 9 dieser AGB. 3. Vertragsschluss (1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Beraters annimmt. Dies kann insbesondere durch elektronische Buchung, schriftliche Bestätigung oder Zahlung des vereinbarten Honorars erfolgen. (2) Mit Annahme des Angebots erkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an. 4. Leistungen des Beraters (1) Der Berater verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. (2) Es wird ausdrücklich kein bestimmter körperlicher, gesundheitlicher, mentaler oder wirtschaftlicher Erfolg geschuldet. Die Leistungen des Beraters dienen der Unterstützung und Anleitung; die Umsetzung und das Erreichen der Ergebnisse liegen allein in der Verantwortung des Kunden. (3) Der Berater ist berechtigt, Inhalt, Ablauf und Methoden der Leistungen im zumutbaren Rahmen anzupassen oder zu ändern, sofern der Gesamtcharakter des jeweiligen Programms oder Coachings nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 5. Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde verpflichtet sich, aktiv mitzuwirken, die vereinbarten Aufgaben umzusetzen und dem Berater alle für die Durchführung des Coachings relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. (2) Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, Empfehlungen des Beraters (z. B. hinsichtlich Training, Ernährung, Routinen und Alltagsstruktur) eigenverantwortlich umzusetzen. (3) Unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung, trägt er die Verantwortung für ausbleibende oder hinter den Erwartungen zurückbleibende Ergebnisse. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung entsteht hierdurch nicht. (4) Für Programme, die mit einer Challenge-Garantie nach § 9 versehen sind, gelten zusätzlich die dort geregelten besonderen Mitwirkungspflichten. 6. Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Die Vergütung für die Leistungen des Beraters ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Programmbeschreibung (z. B. 1:1-Coaching, Community-Coaching, Programme mit Challenge-Garantie). (2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung im Voraus fällig. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder über die vom Berater eingesetzten Zahlungsdienstleister. (3) Ratenzahlungen sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich zwischen Berater und Kunde vereinbart wurden. Kommt der Kunde mit einer vereinbarten Rate in Verzug, ist der Berater berechtigt, sämtliche noch offenen Raten sofort fällig zu stellen. (4) Die Nutzung von Zahlungsdienstleistern kann zusätzlichen Bedingungen der jeweiligen Anbieter unterliegen, auf die der Kunde im Rahmen des Zahlungsprozesses hingewiesen wird. 7. Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem jeweils gebuchten Coaching-Paket bzw. Programm (z. B. 12-Wochen-Programm, 6-Monats-Begleitung). (2) Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten in erheblichem Maße verletzt und die andere Partei deshalb das Festhalten am Vertrag nicht mehr für zumutbar halten kann. 8. Widerrufsrecht für Verbraucher (1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und kommt der Vertrag mit dem Berater im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande, steht dem Kunden grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu. (2) Die Voraussetzungen, der Umfang und die Ausübung des Widerrufsrechts ergeben sich aus der jeweils im Rahmen des Vertragsschlusses bereitgestellten Widerrufsbelehrung, die Bestandteil des Vertrages wird. (3) Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn der Berater die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Berater vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Berater sein Widerrufsrecht verliert. (4) Handelt der Kunde als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, besteht kein Widerrufsrecht. 9. Challenge-Garantie und besondere Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Berater kann dem Kunden im Rahmen bestimmter, ausdrücklich als solche gekennzeichneter Programme (z. B. „12-Wochen-Transformation“) eine freiwillige „Challenge-Garantie“ einräumen. Die Challenge-Garantie ist eine zusätzliche, vertraglich nicht geschuldete Kulanzleistung. Sie besteht – je nach ausgeschriebenem Angebot – in der Gewährung eines Coaching-Guthabens in Höhe des Programmpreises oder eines abweichend geregelten Guthabens, sofern (a) der Kunde das vereinbarte Ziel nicht erreicht und (b) der Kunde sämtliche nachfolgend genannten Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt. Eine Auszahlung des Coaching-Guthabens in Geld ist ausgeschlossen. (2) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Challenge-Garantie ist, dass der Kunde während der gesamten Programmlaufzeit von 12 Wochen alle nachfolgend genannten Mitwirkungspflichten erfüllt: a) Progressbilder Der Kunde fertigt in jeder Programmwoche drei Progressbilder an (Frontprofil, Seitenprofil und Rückenprofil) und übermittelt diese fristgerecht über den jeweils vereinbarten Kommunikationskanal. Insgesamt sind somit 36 Progressbilder (12 Wochen × 3 Bilder) einzureichen. b) Teilnahme an Live-Calls Der Kunde nimmt an mindestens 10 von 12 vereinbarten Live-Calls teil. Eine Nichtteilnahme an einem Live-Call gilt nur dann als entschuldigt, wenn – vorab eine Absprache mit und Zustimmung durch den Berater erfolgt ist oder – im Nachgang ein amtliches Dokument (z. B. ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorgelegt wird. c) Ernährungstracking Der Kunde trackt seine Ernährung während der gesamten Programmlaufzeit wahrheitsgemäß und lückenlos über die vom Berater benannte App (z. B. Nutrilize-App). Dies umfasst alle Programmtage (84 von 84 Tagen). d) Trainingseinheiten Der Kunde absolviert alle angesetzten Trainingseinheiten in jeder der 12 Wochen, insbesondere sämtliche individuell vereinbarten Einheiten pro Woche (z. B. 3 von 3 geplanten Einheiten), und dokumentiert jede absolvierte Trainingseinheit wahrheitsgemäß über die vereinbarte Trackinglösung (z. B. Nutrilize-App oder ein vergleichbares Tool). e) Persönliche Check-in-Termine Der Kunde nimmt an allen drei persönlichen Check-in-Terminen teil, die in der Regel im Abstand von jeweils vier Wochen stattfinden. Eine Nichtteilnahme gilt nur dann als entschuldigt, wenn vorab eine Absprache mit und Zustimmung durch den Berater erfolgt ist oder im Nachgang ein amtliches Dokument (z. B. ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorgelegt wird. (3) Werden eine oder mehrere der in Absatz 2 genannten Mitwirkungspflichten vom Kunden nicht erfüllt und liegt kein entschuldigter Grund im Sinne von Absatz 2 Buchst. b bzw. e vor, besteht kein Anspruch auf die Challenge-Garantie. Dies gilt unabhängig davon, ob das ursprünglich vereinbarte Ziel verfehlt wurde oder nicht. (4) Die gesetzlichen Rechte des Kunden (insbesondere Gewährleistungsrechte und ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht, soweit anwendbar) bleiben von der vorstehenden Challenge-Garantie unberührt. 10. Haftung (1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Aufnahme eines Trainings- oder Ernährungsprogramms ärztlich prüfen zu lassen, ob die empfohlenen Maßnahmen für ihn gesundheitlich geeignet sind. Der Berater gibt keine medizinischen Zusagen und ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Behandlung. (2) Der Berater haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. (3) Für sonstige Schäden haftet der Berater nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Berater nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (4) Eine weitergehende Haftung des Beraters ist ausgeschlossen. 11. Vertraulichkeit und Datenschutz (1) Der Berater behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen des Kunden vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat. (2) Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Beraters. 12. Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Beraters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.